Düsseldorf. Die Auseinandersetzung zwischen einem Immobilienunternehmen und den Bewohnern eines Hauses in Oberbilk hat am Dienstag das Amtsgericht erreicht. Dieses erlies vier einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen. Danach ist es untersagt, im Haus Wohnungstüren auszubauen.