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Feuerwehr-Tipps zum richtigen Umgang mit Böller & Co.

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Das Ordnungsamt weist daraufhin, dass nur am Sonntag, 31. Dezember, und am Montag, 1. Januar, „geknallt“ werden darf. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

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